Search:   Erweiterte Suche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen, Stefan Schöning, emsland-bildarchiv.de, 49716 Meppen


1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Individuelle Vereinbarungen über die Einräumung von Nutzungsrechten müssen gesondert vereinbart werden.

1.2. Abweichende Geschäftsbeziehungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Fotografen. Sowohl für den Fall der Überlassung und ggfs. Nutzung analogen Bildmaterials als auch bei der bei der Überlassung und ggfs. Nutzung digitaler Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf Grundlage dieser AGB zustande.

1.3. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne wiederholte Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.

1.4. Bei dem von Fotografen erstellten Bildmaterial handelt es sich ausnahmslos um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 2 Ziff 5 UrhG bzw. § 72 Abs. 1 UrhG.

1.5. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

1.6. Das gelieferte (analoge) Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Fotografen. Es wird dem Kunden ausschließlich vorübergehend und zur Ausübung der vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte überlassen. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. die insoweit übermittelten Dateien.

1.7. Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ist Fotograf berechtigt, im Kundenauftrag gefertigtes Bildmaterial in seiner Werbung als Referenz zu verwenden. Dies umfasst auch die Veröffentlichung des Bildmaterials auf Internetseiten des Fotografen.


2. Nutzungsrechte

2.1. Soweit nicht etwas anderes individualvertraglich vereinbart worden ist, erwirbt der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung des Bildmaterials im Rahmen des angegebenen und vom Fotografen genehmigten Nutzungsumfanges. Eine Ausnahme bildet die Verwendung von lizenzfreien Bildern („Royalty Free") – die Nutzung ist zeitlich und örtlich für den Kunden unbeschränkt möglich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

2.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials nur unter Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild gestattet.

2.3. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder etwaige Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar des Fotografen.

2.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird lediglich das Nutzungsrecht für eine einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen und vom Fotografen genehmigten Zweck und in der Publikation und/oder dem Medium, welches der Kunde angegeben und der Fotograf genehmigt hat. Ist insoweit ein Nutzungszweck nicht ausdrücklich oder eindeutig vereinbart, ist der zulässige Nutzungsumfang unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Regelungen dieser AGB aus den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Im Zweifel ist insoweit maßgeblich das Medium (Zeitung, Zeitschrift usw.) für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheines oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Eine Ausnahme bildet die Verwendung von lizenzfreien Bildern („Royalty Free") – die Nutzung ist zeitlich und örtlich für den Kunden unbeschränkt möglich.

2.5 Sollte ein Werk gegen unsere Nutzungsbedingungen verstoßen, dürfen wir Sie anweisen, den Gebrauch, die Verbreitung und den Besitz des betreffenden Werks einzustellen, woraufhin Sie diesen Anweisungen unverzüglich Folge leisten müssen. Wir behalten uns alle nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährten Rechte vor.


3.1 Allgemeine Einschränkungen: Der Missbrauch der Werke ist nicht erlaubt. Mit Ausnahme der Genehmigungen unter 2. ist nicht erlaubt:

 

Die Vergabe in Unterlizenz, Verkauf, Abtretung oder Übertragung Ihrer vertraglichen Rechte.

Der Verkauf, die Lizenzierung oder Verbreitung von Werken oder eines abgeänderten Werks als eigenständiges Werk oder Teil einer Online- oder sonstigen Datenbank oder abgeleiteter Produkte, die ein Werk enthalten, auf eine Art und Weise, die es einem Dritten ermöglichen würde, das Bild als eigenständige Datei zu verwenden, herunterzuladen, zu extrahieren oder aufzurufen.

Werke an andere natürliche oder juristische Personen weiterzugeben oder in einem herunterladbaren Format online zu stellen.

Die Verwendung oder Publizierung des Werks auf ehrenrührige oder rufschädigende oder sittenwidrige Art.

Die redaktionelle Verwendung des Werks ohne zugehörigen Urheberrechtsvermerk.

Nicht erlaubt ist zudem die Nutzung des Werks in einer Weise, die eine auf dem Bild dargestellte Person/Personen negativ darstellt

Nicht erlaubt ist die Nutzung der Werke insbesondere im Zusammenhang mit:

Pornografischer Verwendung

Tabakwerbung

Werbung für Striptease-Lokale oder ähnliche Geschäfte, so auch Begleitservice oder ähnliche Dienste

Unterstützung politischer Kandidaten und Parteien

Verleumderischer Gebrauch oder anderweitig widerrechtliche, beleidigende oder unmoralische Inhalte.

Nicht erlaubt ist zudem das Publizieren der Werke in sozialen Medien, Social Media und Seiten wie z.B. Facebook, Twitter oder Youtube.



3. Haftung

3.1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn er übersendet mit dem Bildmaterial ein von den abgebildeten Personen unterzeichnetes Release-Formular. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung etwaig notwendiger Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden.

3.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Betextung des überlassenen Bildmaterials. Für eine etwaige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text übernimmt der Fotograf keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Kunde etwaigen Dritten zum Schadenersatz verpflichtet.

3.3. Der Kunde stellt den Fotografen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Fotografen wegen etwaiger Verletzung der unter Ziff. 4.2. benannten Rechte geltend machen. Die Haftungsfreistellung umfasst auch Kosten einer etwaig notwendigen Rechtsverteidigung durch einen Rechtsanwalt.


4. Honorare / Zahlungsbedingungen

4.1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich diese nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich in jedem Fall zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2. Durch den Auftrag etwaig anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Bildhonorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4.3. Das Honorar sowie etwaig anfallende Kosten und Auslagen sind auch dann vom Kunden zu zahlen, wenn dieser das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 75,00 EUR pro Aufnahme an.

4.4. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

4.5. Honorarrechnungen des Fotografen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist der Fotograf berechtigt, für jede notwendig werdende Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 7,50 EUR zu berechnen.


6. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadenersatz

6.1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Fotografen werden hiervon nicht berührt.

6.2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist vom Kunden ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

6.3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation bzw. Medium verwendet worden ist, ist vom Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars an den Fotografen zu zahlen.

6.4. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder einer Vertragsstrafe i.S.d. vorstehenden Bestimmungen erwirbt der Kunde weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.


7. Sonstiges

7.1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart; dies auch bei Lieferungen ins Ausland.

7.4. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen Meppen. Dem Fotografen steht es frei, den Kunden auch an einem anderen Gerichtsort zu verklagen.